Begleitung und Verteidigung in Fällen von Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren vor den Finanzbehörden.
In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil unserer Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen, steuerlich umfasst dies die Erstellung von Selbstanzeigen, Verfahren der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Steuerstrafverfahren und in laufenden Ermittlungsverfahren gegenüber den Finanzbehörden.
Im Steuerstrafrecht arbeiten wir vertrauensvoll auch mit Steuerberatern und Rechtsanwälten anderer Kanzleien zusammen und ergänzen deren steuerliche Beratung durch die strafrechtlichen Aspekte. Dabei respektieren wir stets das bestehende Mandatsverhältnis.